ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für den Verkauf und die Bereitstellung von Fahrzeug-Tuningsoftware und Tuningfiles

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen

Adem Pehlivan
Brockskampweg 7A
45889 Gelsenkirchen
E-Mail: ap_performance2022@outlook.com
Telefon: 0176 83165056

– nachfolgend „Anbieter“ genannt –

und dem jeweiligen Kunden über den Verkauf, die Erstellung, Anpassung und/oder Bereitstellung von Fahrzeugsoftware, Tuningfiles, Kennfelddateien und damit verbundenen digitalen Leistungen.

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung beziehungsweise Erstellung von digitaler Fahrzeugsoftware, insbesondere sogenannter Tuningfiles, Kennfeldoptimierungen und vergleichbarer Softwareanpassungen.

(2) Die konkrete Beschaffenheit und der Leistungsumfang ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, dem individuellen Angebot oder der mit dem Kunden getroffenen Vereinbarung.

(3) Ein bestimmter Leistungszuwachs, eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit, ein bestimmter Kraftstoffverbrauch oder eine bestimmte sonstige Fahrzeugleistung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich und verbindlich vereinbart wurde.

(4) Die tatsächliche Wirkung einer Softwareanpassung kann abhängig vom Fahrzeugzustand, Fahrzeugmodell, Motor, Steuergerät, verwendeten Komponenten, Kraftstoff, Wartungszustand und weiteren technischen Faktoren variieren.

§ 3 Rechtmäßigkeit und Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr

(1) Sofern für eine angebotene Software keine entsprechende Genehmigung, ABE, Teilegenehmigung, Eintragung oder sonstige erforderliche Zulassung beziehungsweise Freigabe besteht, ist diese nicht für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr bestimmt.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor der Nutzung eines mit der Software veränderten Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr eigenständig zu prüfen und sicherzustellen, dass sämtliche erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(3) Insbesondere können Änderungen an einem Fahrzeug Auswirkungen auf dessen Betriebserlaubnis haben. Nach § 19 Absatz 2 StVZO kann die Betriebserlaubnis unter anderem erlöschen, wenn durch Änderungen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder sich das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert.

(4) Soweit für die konkrete Fahrzeugänderung eine Begutachtung, Abnahme, Eintragung oder eine neue Betriebserlaubnis erforderlich ist, obliegt deren Durchführung dem Kunden.

(5) Eine vom Anbieter bereitgestellte Software stellt keine behördliche Genehmigung, Betriebserlaubnis, ABE, Teilegenehmigung oder Eintragung dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und entsprechend nachgewiesen wird.

(6) Software, die ausdrücklich als Motorsport-, Rennsport-, Prüfstands- oder Offroad-Software angeboten wird, darf nur im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften und außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs verwendet werden.

(7) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass das Fahrzeug nach der Softwareänderung sämtliche für den jeweiligen Einsatzzweck geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

§ 4 Verantwortung des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche für die Erstellung oder Anpassung einer Software erforderlichen technischen Informationen wahrheitsgemäß und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde hat insbesondere sicherzustellen, dass die übermittelten Fahrzeug-, Steuergeräte- und Softwaredaten korrekt sind.

(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug technisch geeignet ist, die gewünschte Software sicher zu verwenden.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde falsche, unvollständige oder manipulierte Daten zur Verfügung gestellt hat oder das Fahrzeug bereits vor der Softwareanpassung technische Mängel aufwies.

(5) Der Kunde hat die vom Anbieter zur Verfügung gestellten Hinweise zur Verwendung und Installation der Software zu beachten.

§ 5 Technische Risiken

(1) Eine Änderung der Motorsteuerungssoftware kann je nach Umfang und Fahrzeugzustand eine höhere Beanspruchung von Motor, Getriebe, Kupplung, Turbolader, Abgasanlage, Kraftstoffsystem und weiteren Fahrzeugkomponenten verursachen.

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Leistungssteigerung insbesondere bei bereits vorgeschädigten oder stark beanspruchten Fahrzeugen zu einem erhöhten Verschleiß oder zu Schäden führen kann.

(3) Der Anbieter kann keine Garantie dafür übernehmen, dass sämtliche Fahrzeugkomponenten einer durch die Software verursachten zusätzlichen Belastung dauerhaft standhalten.

(4) Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge mit hoher Laufleistung, nicht serienmäßigen Komponenten, Vorschäden oder unzureichender Wartung.

§ 6 Installation und Programmierung

(1) Soweit die Software vom Kunden selbst auf das Fahrzeug beziehungsweise Steuergerät aufgespielt wird, erfolgt die Installation auf Verantwortung des Kunden.

(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass während des Programmierungsvorgangs eine geeignete Stromversorgung und die erforderliche technische Ausstattung vorhanden sind.

(3) Für Schäden, die durch eine fehlerhafte Installation, Unterbrechung des Programmierungsvorgangs, ungeeignete Hardware, Spannungsschwankungen oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände entstehen, haftet der Anbieter nur nach Maßgabe der gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(4) Soweit der Anbieter die Installation oder Programmierung selbst übernimmt, gelten zusätzlich die hierfür individuell vereinbarten Leistungen und Preise.

§ 7 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise.

(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Anbieter umsatzsteuerpflichtig ist.

(3) Die Zahlung ist mit Vertragsschluss fällig, sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist.

(4) Die Bereitstellung beziehungsweise Bearbeitung einer individuellen Tuningsoftware kann von der vollständigen Zahlung abhängig gemacht werden.

§ 8 Bereitstellung digitaler Inhalte

(1) Bei digitalen Produkten erfolgt die Bereitstellung grundsätzlich elektronisch, beispielsweise durch Download, E-Mail, Kundenkonto oder eine andere vereinbarte Übertragungsform.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Dateien sorgfältig aufzubewahren und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.

(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder gewerbliche Weiterveräußerung der bereitgestellten Tuningfiles ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Der Anbieter bleibt Inhaber sämtlicher Rechte an den von ihm erstellten oder bereitgestellten Softwaredateien, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 9 Individuell erstellte Software

(1) Bei individuell für ein bestimmtes Fahrzeug oder Steuergerät erstellten Dateien handelt es sich um kundenspezifische digitale Leistungen.

(2) Der Kunde hat die von ihm bereitgestellten Fahrzeug- und Steuergerätedaten vor der Bearbeitung auf Richtigkeit zu überprüfen.

(3) Nachträgliche Änderungen am Fahrzeug, Steuergerät, Motor, an der Hardware oder an sonstigen relevanten Komponenten können dazu führen, dass die Software nicht mehr für das Fahrzeug geeignet ist.

§ 10 Mängel und Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen AGB keine wirksame abweichende Regelung getroffen wurde.

(2) Bei Unternehmern gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten.

(3) Ein bloßes Ausbleiben einer subjektiv erwarteten Leistungssteigerung stellt keinen Mangel dar, sofern die vertraglich vereinbarte Leistung technisch ordnungsgemäß erbracht wurde.

(4) Ein Mangel liegt insbesondere nicht allein deshalb vor, weil das Fahrzeug aufgrund seines individuellen Zustands, seiner Hardware oder anderer technischer Faktoren nicht die vom Kunden erwartete Leistungssteigerung erreicht, sofern keine konkrete Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

(4) Eine Haftung des Anbieters für Schäden, die ausschließlich aufgrund einer vom Kunden eigenverantwortlich vorgenommenen oder veranlassten Verwendung der Software entgegen gesetzlichen Vorschriften entstehen, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

(5) Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Verantwortung dafür, dass ein Fahrzeug nach einer Softwareänderung ohne weitere technische Abnahme, Genehmigung oder Eintragung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden darf.

§ 12 Betriebserlaubnis, Versicherung und Steuer

(1) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Fahrzeugsoftware Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis haben kann.

(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, erforderliche Änderungen seiner Versicherung sowie gegebenenfalls den zuständigen Behörden mitzuteilen.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die daraus entstehen, dass der Kunde erforderliche Anzeigen, Abnahmen, Eintragungen oder Mitteilungen nicht vorgenommen hat.

(4) Soweit eine neue Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung erforderlich ist, sind die hierfür erforderlichen Schritte vom Kunden zu veranlassen. § 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.

§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit kein gesetzlicher Ausschluss oder ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts vorliegt.

(2) Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, gelten besondere gesetzliche Voraussetzungen. Insbesondere kann das Widerrufsrecht unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt, dass mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt.

(3) Der Anbieter wird die gesetzlich erforderlichen Informationen und Einwilligungen im Bestellprozess entsprechend einholen, sofern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.

(4) Eine pauschale Klausel, wonach bei sämtlichen Tuningfiles „kein Widerrufsrecht besteht“, wird nicht verwendet. Das Bestehen beziehungsweise Erlöschen des Widerrufsrechts richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.

§ 14 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

(2) Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Anbieters.

§ 15 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche vom Anbieter erstellten Softwaredateien, Kennfelder, Auswertungen, Dokumentationen und sonstigen digitalen Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein.

(2) Der Kunde erhält, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für das im Vertrag vereinbarte Fahrzeug beziehungsweise den vereinbarten Nutzungszweck.

(3) Die Weitergabe oder gewerbliche Nutzung der Dateien durch Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

(4) Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden bleiben unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

(2) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

WICHTIGER HINWEIS ZUR PRODUKTDARSTELLUNG UND ZUM BESTELLPROZESS

Nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassene Software muss bereits bei der Produktdarstellung eindeutig gekennzeichnet werden.

Empfohlener Hinweis direkt beim Produkt:

⚠ WICHTIGER HINWEIS

Dieses Produkt ist, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht für die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Die Verwendung kann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Eine Nutzung ist ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und insbesondere außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs zulässig. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben verantwortlich.

Bei digitalen Inhalten sollte der Bestellprozess außerdem die gesetzlich erforderlichen Informationen und – soweit einschlägig – die ausdrückliche Zustimmung zum Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist sowie die Bestätigung der Kenntnis über das mögliche Erlöschen des Widerrufsrechts abbilden.